• Die Geschäftsbedingungen der W4media & event GmbH, im Folgenden kurz W4media, basieren auf den Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes ÖZV, verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980.
  • Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch die W4media.
  • Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der W4media vollinhaltlich und rechtsverbindlich.
  • Die W4media ist nicht verpflichtet Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen, hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt diese/r jeden wie immer gearteten Schaden, der der W4media aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt die W4media ihre Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
  • Vor Auftragserteilung obliegt es dem Auftraggeber sich über die jeweils aktuell gültigen Anzeigenpreise und den Druckunterlagenschluss zu informieren (Mediadaten).
  • Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder – bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages in Höhe von 15% – von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.
  • Einschaltaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. Wenn eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Zahlungseingang zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist.
  • Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers geschaltet wird.
  • Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Schaltung.
  • Wiedergabe: W4media gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzschaltung, oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Satz- und Druckfehler, die den Sinn der Einschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, führen zu keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Dies gilt auch für Farbabweichungen, die aus drucktechnischen Gründen erforderlich sind.
  • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten für Proofs trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  • Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Belegexemplars anerkannt und bedürfen der Schriftlichkeit.
  • Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss der W4media in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschluss, vorliegen. Eine Manipulationsgebühr von bis zu zehn Prozent der Einschaltkosten kann in Rechnung gestellt werden.
  • Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat die W4media Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert ist. Eine Auslieferung unter 75 Prozent verpflichtet den Auftraggeber zur aliquoten Zahlung der Auflage entsprechend.
  • Zahlung: Wenn nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragsvolumens verrechnet, die restlichen 50% werden nach Auftragsdurchführung in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungsfrist fällig.
  • Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. und einer Manipulationsgebühr von EUR 10,- pro Mahnschreiben.
  • Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt wird bei der jeweiligen Ausgabe und ihrer Verrechnung berücksichtigt.
  • Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Rechnungsreklamationen können nur innerhalb von vier Wochen ab Rechnungserhalt anerkannt werden.
  • Ein Belegexemplar wird mit Schlussrechnung kostenlos geliefert.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des Firmensitzes.

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